Im Rahmen der Corona-Pandemie haben sich die Belastungen für alle Hilfsorganisationen enorm gesteigert. Dies haben wir als SPD-Ratsfraktion zum Anlass genommen, uns mit dem Thema Aufwandsentschädigungen für Helferinnen und Helfer näher zu beschäftigen. Uns ist dabei aufgefallen, dass die entsprechende Satzung der Stadt Emsdetten, anders als in anderen Städten und Gemeinden, einen Zuschlag auf die den Arbeitgebern nach dem Gesetz zum Brandschutz, zur Hilfeleistung und für den Katastrophenschutz (BHKG) zu ersetzenden Personalkosten, nur für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vorsieht. In unseren Augen eine klare Ungleichbehandlung.
Mit Verweis auf das zuvor genannte BHKG wurde uns seitens der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die derzeit geltende Rechtslage eine entsprechende Regelung für die Hilfsorganisationen unmöglich mache. Zum einen sei für die Hilfsorganisationen der Kreis Steinfurt zuständig. Zum anderen sehe das Gesetz eine Regelungsberechtigung für die Städte und Gemeinden nur bei den Freiwilligen Feuerwehren vor. Gleichzeitig wurde aber glaubhaft versichert, dass auch die zuständigen Stellen der Verwaltung eine Ungleichbehandlung erkennen können, diese aber keinesfalls beabsichtigen.
In der Beschlussvorlage 91/2021 führt die Verwaltung nun weiter aus, dass eine Satzungsänderung nicht notwendig erscheint, weil aufgrund der geringen Anzahl von Einsätzen der Hilfsorganisationen für die Stadt Emsdetten kein Bedarf bestehen würde. Sollte es doch mal notwendig werden, könne der Pesonalkostenersatz bei der Stadt beantragt werden. In diesem Falle werde eine Erstattung von dort wie bei der Freiwilligen Feuerwehr unproblematisch vorgenommen.
Als SPD-Ratsfraktion vertreten wir nach wie vor die Auffassung, dass bei gleichem ehrenamtlichen Einsatz auch eine gleiche Behandlung der Einsatzkräfte und deren Arbeitgeber erfolgen muss. Wenn erstens die Stadt Emsdetten, wie von ihr versichert, eine Ungleichbehandlung vermeiden will und zweitens eine Gleichbehandlung, wie durch die zuständigen Stellen vorgeschlagen, unproblematisch möglich ist, dann gibt es für uns keinen Grund, das nicht auch ummißverständlich festzuschreiben. Wir möchten daher erreichen, dass die betreffende Satzung der Stadt Emsdetten dahingehend geändert wird, dass auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bzw. deren Arbeitgeber einen formalen Anspruch auf den gleichen Personalkostenzuschlag haben, wie die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr.
(Grundsätzlich findet sich der vollständige Text aller städtischen Sitzungsvorlagen unter: https://emsdetten.ratsinfomanagement.net/)