Viel ist seit dem Brand bei der Firma Lohmann in Emsdetten geredet worden, einiges ist mittlerweile durch Fachleute auch untersucht und geklärt worden. Für die SPD-Fraktion im Rat bleiben dennoch einige Fragen offen oder noch unzulänglich beantwortet. Sie nutzte ihre erste Sitzung nach den Sommerferien, um die zu klärenden Punkte zusammenzutragen:
1. Welche Genehmigungen liegen für die Abfallverwertung bei der Firma Lohmann vor? Ist die Stadt Emsdetten über alle diese Genehmigungen informiert?
2. Wie und wie oft werden diese Genehmigungen kontrolliert? Welche aufsichtsrechtlichen Aufgaben (im Normalbetrieb) nehmen die Stadt Emsdetten, die Bezirksregierung Münster und das Land NRW wahr?
3. Welche aufsichtsrechtlichen Auflagen bzw. Veränderungen resultieren aus dem Brand?
4. Ist das Verhalten der Firmenleitung unmittelbar nach Entstehen des Brandes einwandfrei gewesen?
5. Wie hoch ist die toxische Belastung des Löschwassers?
6. Verfügen die Mitarbeiter*innen über eine ausreichende Qualifikation, diese Tätigkeiten durchzuführen? Werden Sie regelmäßig geschult und weitergebildet?
7. In Emsdetten ist der Eindruck entstanden, es handele sich bei dem Betrieb in einigen Teilen eher um Zwischenlager für bedenkliche Abfälle. Ist dieser Eindruck korrekt? Darf die Firma Stoffe, die gebrannt haben, überhaupt in dieser Art und dieser Menge auf dem Grundstück lagern?
8. Welche Kosten für Personal und Sachmittel sind seitens der Stadt Emsdetten entstanden (während des Brandes oder nachher)? Welche Beiträge werden erstattet?
Der Bürgermeister ist gemeinsam mit den zuständigen Stellen aufgefordert, dies im Rat zu beantworten. Denn neben den technischen Fragen zu dem, was passiert ist, steht die politische Frage, wie es weitergehen soll. Die Stadt plant den Bau eines neuen Beubetriebshofes. Sollte sie an der Stelle auch einen Wertstoffhof vorsehen? Und wenn ja, für alles, was bisher bei Lohmann lagerte, oder in einem eingeschränkten Umfang, um Risikostoffe besser von einander trennen zu können?
Auch andere Städte sind in diesem Feld aktiv geworden; von ihren Erfahrungen können wir lernen. Die SPD-Fraktion schlägt deshalb vor, daß der Ausschuß für Infrastruktur zeitnah moderne Wertstoffhöfe in der Nähe besichtigt.
Dies sind die Antworten, die wir von der Stadtverwaltung erhalten haben:
Antworten zu den Anfragen der SPD-Fraktion vom 31.08.2019 zum Brandereignis Fa. Lohmann
Viele der Fragen hat die Bezirksregierung Münster beantwortet, da sie die zuständige Genehmigungs- und Kontrollbehörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist. Nach § 4 BImschG ist der Betrieb grundlegend genehmigt worden. Ergänzende Stellungnahmen der Stadt Emsdetten sind den Antworten der Bezirksregierung beigefügt worden, wenn eigene Erkenntnisse bestehen bzw. die ausschließliche Zuständigkeit der Stadt Emsdetten gegeben ist.
1. Welche Genehmigungen liegen für die Abfallverwertung bei der Firma Lohmann vor? Ist die Stadt
Emsdetten über alle diese Genehmigungen informiert?
Bezirksregierung Münster:
Für den Betrieb der Firma Lohmann in der Gutenbergstraße 7 in Emsdetten liegt eine Erstgenehmigung nach § 4 BImSchG vom 06.05.2003 vor.
Am 07.05.2007 wurde eine wesentliche Änderung der Anlage nach § 16 BImSchG genehmigt. Am 27.09.2012 wurde gemäß § 8 Abs. 1 i. V. m. § 10 WHG des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) Erlaubnis zum Einbau von Recyclingmaterial der Klasse RCL 1 auf dem Betriebsgelände erteilt.
Am 26.08.2013 wurde gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) die Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser erteilt.
Am 05.02.2014 erteilte die Bezirksregierung der Firma Lohmann Containerdienst GmbH gemäß § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG1) in Verbindung mit dem Wassergesetz des Landes NRW (Landeswassergesetz NRW – LWG) die Genehmigung Abwasser nach teilweiser Vorbehandlung von dem Betriebsgelände in den öffentlichen Abwasserkanal der Stadt Emsdetten zur Weiterbehandlung in der kommunalen Kläranlage einzuleiten. Bei diesen Genehmigungsprozessen wurde die Stadt Emsdetten beteiligt und über das Ergebnis informiert.
2. Wie und wie oft werden diese Genehmigungen kontrolliert? Welche aufsichtsrechtlichen Aufgaben
(im Normalbetrieb) nehmen die Stadt Emsdetten, die Bezirksregierung Münster und das Land NRW
wahr?
Die Bezirksregierung Münster führt bei dem Betrieb in einem Abstand von drei Jahren eine große Umweltinspektion durch. Dabei wird mit umfangreichen Checklisten die Einhaltung der Genehmigungen in Bezug auf Abfallarten, Lagermengen, Betriebsorganisation und Dokumentation überprüft. Zusätzlich finden unangekündigte Stichprobenkontrollen statt. Die letzte Umweltinspektion wurde im November 2016 durchgeführt, die letzte Stichprobenkontrolle fand im Mai 2019 statt. Die Bezirksregierung ist die zuständige Überwachungsbehörde des Landes NRW.
Über Überwachungen durch die Stadt Emsdetten liegen hier keine Erkenntnisse vor. Die Stadt Emsdetten überprüft das Unternehmen in brandschutztechnischer Hinsicht regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Brandverhütungsschauen fanden am 26.09.2009, am 20.06.2013 und am 07.03.2018 statt. Die Prüfungen fanden fristgerecht innerhalb des bisher geltenden 5-Jahres Zeitraumes statt. Die nächste Prüfung würde erst im Jahre 2024 stattfinden, da der Zeitraum vom Gesetzgeber auf 6 Jahre verlängert wurde. Nicht zuletzt aufgrund des Brandereignisses ist jedoch vorgesehen diese Prüfung zeitlich vorzuziehen und bereits in zwei Jahren eine neue Brandverhütungsschau durchzuführen, was rechtlich zulässig ist.
3. Welche aufsichtsrechtlichen Auflagen bzw. Veränderungen resultieren aus dem Brand?
Bezirksregierung Münster: Derzeit wird das Brandschutzkonzept der Firma Lohmann überarbeitet und um weitere präventive Maßnahmen ergänzt. Dies wird von der Brandschutzdienststelle des Kreises Steinfurt überwacht, in die Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes wird die Feuerwehr Emsdetten einbezogen. Ergebnisse der Überarbeitung liegen der Bezirksregierung noch nicht vor.
4. Ist das Verhalten der Firmenleitung unmittelbar nach Entstehen des Brandes einwandfrei
gewesen?
Der Bezirksregierung Münster liegen keine Informationen vor, die auf ein Fehlverhalten der Firmenleitung schließen lassen. Die Ermittlungen der Polizei sind noch nicht abgeschlossen. Der Stadt Emsdetten liegen ebenfalls keine Erkenntnisse zu einem Fehlverhalten vor.
5. Wie hoch ist die toxische Belastung des Löschwassers?
Bezirksregierung Münster: Das Löschwasser ist gering belastet. Die genauen Analyseergebnisse des Labors Wessling liegen der Stadt Emsdetten vor.
Die Stadt Emsdetten verfügt über kein Fachpersonal zur Prüfung und Wertung der einzelnen Parameter – insofern ist diesbezüglich für die Stadt Emsdetten die Bewertung und Prüfung der Bezirksregierung maßgeblich. Nach jüngster Berichterstattung hat die Fa. Lohmann der EV die Analyse des Löschwassers vollumfänglich zur Verfügung gestellt, ein von deren Seite hinzugezogener Chemiker hat die Aussagen der Bezirksregierung bestätigt.
6. Verfügen die Mitarbeiter*innen über eine ausreichende Qualifikation, diese Tätigkeiten
durchzuführen? Werden Sie regelmäßig geschult und weitergebildet?
Die Fachkunde der Betriebsleitung wurde der Bezirksregierung Münster regelmäßig nachgewiesen.
Über die Qualifikation der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen hier keine Informationen
vor.
Die Firma Lohmann ist ein Entsorgungsfachbetrieb und verfügt über die entsprechenden
Zertifizierungen. In Ermangelung eigener Zuständigkeiten existieren bei der Stadt Emsdetten dazu keine Erkenntnisse.
7. In Emsdetten ist der Eindruck entstanden, es handele sich bei dem Betrieb in einigen Teilen eher
um Zwischenlager für bedenkliche Abfälle. Ist dieser Eindruck korrekt? Darf die Firma Stoffe, die
gebrannt haben, überhaupt in dieser Art und dieser Menge auf dem Grundstück lagern?
Bezirksregierung Münster: Die gelagerten Abfallarten und Lagermengen entsprechen den erteilten Genehmigungen. Es besteht bei der Firma Lohmann eine hohe Fluktuation des Abfalls, es werden permanent große Mengen an- und abtransportiert. Die zeitweise Lagerung von Abfällen bis zu einer Dauer von einem Jahr ist genehmigungskonform.
8. Welche Kosten für Personal und Sachmittel sind seitens der Stadt Emsdetten entstanden (während des Brandes oder nachher)? Welche Beiträge werden erstattet?
Welche Kosten für Personal und Sachmittel der Stadt Emsdetten entstanden sind, kann noch nicht beantwortet werden. Die Kosten werden derzeit ermittelt, was möglicherweise noch einige Wochen dauern kann. Die Stadt Emsdetten beabsichtigt die erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des § 52 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) gegenüber der Fa. Lohmann geltend zu machen.