Es gibt sie nun seit etwa 10 Jahren: Die Abgeltungsteuer. Wer Kapitaleinkünfte erzielt, versteuert diese nicht mit seinem individuellen Steuersatz, sondern mit 25 %.
Grundsätzlich benötigt ein Gemeinwesen Einnahmen, um seine Aufgaben finanzieren zu können. Hier sind zwei unterschiedliche Modelle denkbar. Jeder bezahlt den gleichen Anteil seines Einkommens an den Staat oder jeder bezahlt einen unterschiedlichen Anteil, dessen Höhe die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers wiederspiegelt. Deutschland hat sich aus guten Gründen bei der Einkommensteuer für die zweite Variante entschieden, die ein Element der Solidarität der Wohlhabenden mit den nicht so vom Glück begünstigten Menschen enthält.
Unterbrechung eines Prinzips
Nur bei den Einkünften auf Kapitalerträge ist dieses Prinzip unterbrochen. Unabhängig davon, wieviel Einkommen ich aus dieser Quelle erziele, meine Steuerlast steigt nicht über 25 % (dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer). Was sind nun Einkünfte aus Kapitalerträge? Dies sind Zinsen auf Sparbücher, genauso wie Dividenden aus Aktien und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Börsentermingeschäften. Allerdings können Verluste auf Kapitalanlagen mit positiven Erträgen verrechnet werden.
Jeder Steuerzahler in Deutschland hat hierbei einen persönlichen Freibetrag von 801 Euro. Erst darüber hinausgehende Erträge werden – in der Regel durch die Bank oder Sparkasse – dem Steuerabzug unterworfen.
Von den Möglichkeiten, gute Erträge zu erzielen
Die Möglichkeit, gute Erträge zu erzielen, steigt in der Regel mit dem zur Verfügung stehenden Kapital.Wer nichts anderes zur Verfügung hat als die mickrige Verzinsung von unter einem Prozent auf einem normalen Sparkonto, der benötigt ein Kapital von mehr als 80.000 Euro, um in den steuerpflichtigen Bereich vorzustoßen. Verfügt man über Anlagebeträge im Millionenbereich, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, Anlageprodukte mit höherem Ertrag erwerben zu können. Als zusätzliches Bonbon verzichtet der Staat nun darauf, diese Erträge mit dem individuellen Steuersatz, ggfs auch mit dem Spitzensteuersatz zu besteuern, sondern wendet einen Einheitssteuersatzvon 25 % an. Der Staat verzichtet also auf mögliche Einnahmen zur Finanzierung des Gemeinwesens.
Wie kommt es zu dieser Situation? Bis zum 31.12.2008 wurden Kapitaleinkünfte mit dem individuellen Steuersatz belastet. Allerdings stiegen bis dahin mit der Höhe des Vermögens auch die Möglichkeiten, dieses ins Ausland zu verlegen und die dort erzielten Einkünfte bei der Steuererklärung zu „vergessen“. Man erinnere sich in diesem Zusammenhang an die unter der früheren SPD-Landesregierung angekauften CDs mit Kontodaten aus Liechtenstein und der Schweiz.
Hier platzte zunächst den USA der Kragen. Der US-Fiskus etablierte als erstes ein Auskunftsverfahren, bei denen Banken weltweit melden mussten, wenn sie für US-Bürger Konten führten und dort Kapitalerträge angefallen sind. Mittlerweile wurde ein Informationsaustausch zwischen aktuell 104 Staaten und Territorien inklusiver vieler Steueroasen etabliert, die sich gegenseitig über Konten und Kapitaleinkünfte ihrer jeweiliegn Steuerzahler informieren.
Der gedankliche Ansatz des Einheitssteuersatzes war es, ins Ausland abgewandertes Kapital durch eine geringe Besteuerung zurück nach Deutschland zu locken. Seit Einrichtung des internationalen Datenaustausches über Kapitalerträge ist ein Verstecken von Anlagegeldern vor dem Fiskus kaum noch möglich. Somit kann das ansonsten gültige Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit auch auf diese Einkunftsart wieder angewandt werden und somit zu größerer Steuergerechtigkeit beitragen.
Ich heiße Matthias Hackethal und bin aktiv in Emsdettens SPD.