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Bürgerbegehren für unzulässig erklärt In der Ratssitzung am 5. Mai 2010 beschloss der Rat gegen die Stimmen der CDU das Bürgerbegehren "Pro Patengeld" für unzulässig zu erklären. Die Mehrheit von SPD, GRÜNEN, FDP und EMSDETTENER LISTE stützte sich dabei auf eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebunds, die zu dem Schluss kommt: "Das Bürgerbegehren, das mit seinem Kostendeckungsvorschlag in nicht unwe- sentlicher Höhe auf die Ausgleichsrücklage zurückgreift, ist daher u.E. unzuläs- sig". Bürgermeister Georg Moenikes hat angekündigt, dass er diesen Ratsbeschluss beanstan- den wird, da er ihn für unrechtsmäßig hält. In der nächsten Ratssitzung am 14. Juni wird dann noch einmal darüber zu beraten. Bleibt der Rat bei seiner Entscheidung, wird der Kreis als übergeordnete Aufsichtsbehörde zunächst einen Beschluss fällen. Landrat Kubendorf hatte im Vorfeld schon die Rechtmä- ßigkeit des Bürgerbegehrens erklärt. Lehnt der Rat auch diesen Beschluss ab, kann die Bürgerinitiative durch eine Klage ge- richtlich klären, ob das Bürgerbegehren rechtmäßig ist. Klicken Sie auf: Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindbunds als PDF-Datei 24. Sept. 2010 - Innenminister weist Kreis an, das Bürgerbegehren abzuweisen. aus der EV vom 24.90.10 Streit um Patengeld eskaliert EMSDETTEN. Der Streit um das Emsdettener Bürgerbegehren zur
Wiedereinführung des „Patengeldes“ erreicht die nächste Stufe: Über die
Bezirksregierung Münster hat NRW-Innenminister Ralf Jäger den
Steinfurter Landrat Thomas Kubendorff angewiesen, das Bürgerbegehren für
unzulässig zu erklären. Kubendorff selbst vertritt jedoch eine andere
Rechtsauffassung. Eine Initiative von Eltern und der CDU hatte insgesamt
3725 Unterschriften gesammelt, um das von SPD, Grünen und FDP abgeschaffte
Familien-Programm mit städtischem Patengeld und einer Kinderzimmerzulage
wieder einzuführen. |