Bürgerbegehren für unzulässig erklärt

In der Ratssitzung am 5. Mai 2010 beschloss der Rat gegen die Stimmen der CDU das Bürgerbegehren "Pro Patengeld" für unzulässig zu erklären. Die Mehrheit von SPD, GRÜNEN, FDP und EMSDETTENER LISTE stützte sich dabei auf eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebunds, die zu dem Schluss kommt:

"Das Bürgerbegehren, das mit seinem Kostendeckungsvorschlag in nicht unwe- sentlicher Höhe auf die Ausgleichsrücklage zurückgreift, ist daher u.E. unzuläs- sig".

Bürgermeister Georg Moenikes hat angekündigt, dass er diesen Ratsbeschluss beanstan- den wird, da er ihn für unrechtsmäßig hält. In der nächsten Ratssitzung am 14. Juni wird dann noch einmal darüber zu beraten.

Bleibt der Rat bei seiner Entscheidung, wird der Kreis als übergeordnete Aufsichtsbehörde zunächst einen Beschluss fällen. Landrat Kubendorf hatte im Vorfeld schon die Rechtmä- ßigkeit des Bürgerbegehrens erklärt.

Lehnt der Rat auch diesen Beschluss ab, kann die Bürgerinitiative durch eine Klage ge- richtlich klären, ob das Bürgerbegehren rechtmäßig ist.

Klicken Sie auf: Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindbunds als PDF-Datei


24. Sept. 2010 - Innenminister weist Kreis an, das Bürgerbegehren abzuweisen.


aus der EV vom 24.90.10

Streit um Patengeld eskaliert

EMSDETTEN. Der Streit um das Emsdettener Bürgerbe­gehren zur Wiedereinführung des „Patengeldes“ erreicht die nächste Stufe: Über die Be­zirksregierung Münster hat NRW-In­nenminister Ralf Jä­ger den Steinfurter Landrat Thomas Kubendorff angewie­sen, das Bür­gerbegehren für unzulässig zu erklären. Ku­bendorff selbst vertritt jedoch eine andere Rechtsauffas­sung. Eine Initiative von El­tern und der CDU hatte insge­samt 3725 Unterschriften ge­sammelt, um das von SPD, Grünen und FDP abgeschaffte Familien-Programm mit städ­tischem Patengeld und einer Kinderzimmerzulage wieder einzuführen.
Die CDU hat angekündigt, gegen die Minister-Entschei­dung klagen zu wollen. chb