
Verfassungsgerichtshof:
Verhandlung am 5. Mai
Jetzt steht es fest: Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof
verhandelt am 5. Mai ab 10.30 Uhr über die zwei Klagen von SPD und Grünen
gegen die
- Kommunalwahl am 30. August
- und den Wegfall der Stichwahlen.
In
beiden Verfahren solle voraussichtlich noch im Mai eine Entscheidung verkündet
werden, teilte das Gericht am Freitag in Münster mit.
SPD und Grüne wollen den Wegfall der Stichwahlen kippen und eine
Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September
erstreiten.
Weitere Infos u.a zur Diskussion um die Münsteraner Verfassungsrichter
und einen Video: Prof. Dr. Martin Morlok zur Begründung der Klage
vor NRW-Verfassungsgerichtshof gegen die Abschaffung der Stichwahl -
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