![]() |
aus der EV vom 17. Juli 2002
Einigkeit in der SacheCDU
stimmt für Ungültigkeit des Bürgerbegehrens
|
|
|
|
Stellungnahme der Initiatoren zur Entscheidung des Stadtrates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und zum weiteren Vorgehen. |
|
Mit dem Bürgerbegehren zum Erhalt des Käthe-Kollwitz-Schulgebäudes haben die drei Fraktionsvorsitzenden von SPD, den Grünen und der F.D.P. für Emsdetten ein neues demokratisches Instrumentarium angewendet, um möglichst viele Emsdettener Bürge- rinnen und Bürger an einer für die Stadt Emsdetten maßgeblichen Zukunftsentscheidung zu beteiligen. Ziel war und ist es:
Diesen Zielen haben sich durch ihre Unterschrift über 2.400 Emsdettener Bürgerinnen und Bürger innerhalb von gut zwei Wochen angeschlossen - eine beeindruckende Zahl, die zeigt, dass diese Ziele von sehr vielen Emsdettenern geteilt werden. Diese Stimmung in der Bevölkerung sollte auch bei zukünftigen Entscheidungen in dieser Frage berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der Kosten haben die Initiatoren des Bürgerbegehren Zahlen genutzt, die damals von der Stadtverwaltung vorgelegt worden waren. Diese ergaben bei den Investitionen einen Betrag von über 1.000.000 DM geringere Kosten für die Stadt Emsdetten zu Gunsten eines Erhalts der Kathe-Kollwitz-Schule (bei einer gleichzeitig erheblich größeren Nutzfläche). Aufgrund des Bürgerbegehrens sind diese Kosten von der Stadtverwaltung im Nachhinein korrigiert worden. Neuberechnungen ergeben jetzt höhere Kosten für den Umbau der Schule als ursprünglich angesetzt. Bei der Berechnung der Folgekosten wurden damals Mehrkosten für den Antrag der Initiatoren von 58.000 DM pro Jahr genannt (317.000 DM gegenüber 375.000 DM, ein relativ geringer Unterschied vergleicht man die zur Verfügung stehenden Flächen; d.h. pro Quadratmeter erhebliche geringere Folgekosten in dem Schulgebäude). Das hatte sich selbst bei einer langfristigen Berechnung auf etwa 20 Jahre für die Stadt noch gerechnet. Wir sind also davon ausgegangen, dass hierzu eine Aussage im Text im Bürgerbegehrens - ich zitiere: „die Folgekosten sind möglichst gering zu halten" - ausreichen würde. Dies wird von der Rechtsaufsicht leider anders gesehen, und hier eine eindeutige Aussage von Seiten der Initiatoren im Text der Bürgerbegehrens verlangt. Aus diesem Grund - und nur aus diesem Grund - hält die Rechtsaufsicht das Bürgerbegehren für unzulässig; eine Auffassung, der sich der Burgermeister angeschlossen hat. Wenn sich heute der Rat mit seiner CDU-Mehrheit dieser Position anschließt, bedauern wir dieses sehr. Eine juristische Prüfung unsererseits hat auch andere Auskünfte ergeben, aber ein langjähriges Verwaltungsgerichtsverfahren werden wir hierum nicht führen. Dies schon deswegen nicht, weil sich seit dem Dezember letzten Jahres der Sachverhalt erheblich verändert hat:
Das heißt im Fazit: beide Gebäude verbleiben nicht in Trägerschaft der Stadt Emsdetten und belasten den Haushalt nicht im bisherigen Maße in den Folgejahren - eine Entwicklung, die wir sehr begrüßen. Wir hoffen, dass auch für den Tanzsportverein in absehbarer Zeit eine Lösung gefunden werden kann. Dies alles zusammen genommen zeigt: das Bürgerbegehren hat in Emsdetten eine Menge bewegt; auch die Mehrheitsfraktion täte gut daran, den Willen der Emsdettener Bürgerinnen und Bürger zu akzeptieren. Politisch sind wir in den Fragen hier nicht mehr allzu weit auseinander. Wir hoffen, dass auch ohne einen Bürgerentscheid im Laufe des Jahres eine Lösung gefunden werden wird, die für alle Beteiligten, und damit meinen wir insbesondere die Verbände und Vereine, gut und zukunftsweisend ist. Um es nochmals zusammenfassend zu sagen: Wir bedauern, dass die Mehrheitsfraktion den Emsdettener Bürgerinnen und Bürgern nicht die Möglichkeit gibt, diese Entscheidung selbst zu treffen. Hier wäre ein Mehr an Demokratie möglich gewesen. Trotzdem glauben wir: wir sind, was die Sachentscheidungen angeht, auf einem guten Weg. Dr. Thomas Kock
|
|
Stellungnahme zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens - Ratssitzung am 16.07.2002 (von Alfred Franke) Die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Käthe-Kollwitz-Schule entzündet sich nach übereinstimmender Auffassung der Stadtverwaltung sowie der drei angefragten Behörden an der Formulierung bzw. der Bezifferung der Folgekosten. Der Landrat beschäftigt sich ausschließlich hiermit und kommt zu dem Ergebnis, der Text des Bürgerbegehrens sei irreführend, eine Modifizierung des Textes nicht zulässig. Damit steht er explizit im Gegensatz zur Bezirksregierung. Nach deren Stellungnahme (Seite 3) ist der Rat berechtigt und verpflichtet, die Fragestellung und die Begründung des Bürgerbegehrens für den Bürgerentscheid in eine zulässige Form zu bringen. Die Sorge des Landrats wird von der Bezirksregierung folgerichtig als unbegründet und sogar „äußerst fraglich" bezeichnet (Seite 3). Dennoch bekommt die Bezirksregierung zum gleichen Schluss wie der Landrat und erklärt, der Kostendeckungsvorschlag bezüglich der Folgekosten erfülle die gesetzlichen Anforderungen nicht. Eine Schlussfolgerung, die durch mehrere Verrenkungen zu Stande kommt. Der RP führt zunächst einmal aus, das Bürgerbegehren habe offensichtlich gemeint, die Folgekosten würden nicht höher werden als bei der Nutzung des Kolpinghauses. Dies erscheine vertretbar (Seite 5), weil die Praxis zeige, dass auch verwaltungsseitig ausgearbeitete Kostenschätzungen vielfach anzuzweifeln sind. (Was unsere Äußerungen bestätigt, haben wir doch immer wieder gesagt, die Verwaltung rechne die Folgekosten für das Kolpinghaus schön, die vorgelegte Kostenrechnung sei - auch vor dem Hintergrund der kalkulatorischen Kosten bei der Käthe-Kollwitz-Schule - schlichtweg abenteuerlich. Zumindest diese Äußerung, so meint die Bezirksregierung, ist offensichtlich richtig.) Obwohl das aber so ist, vertritt die Bezirksregierung die Auffassung, im Rahmen eines Bürgerentscheides seien die Bürger über tatsächliche Folgekosten zu informieren. Ich frage Sie: Wie soll das gehen, wenn nicht einmal die Stadtverwaltung diese Folgekosten kennt? (Begründung siehe oben) Dieser Verpflichtung zur Benennung der Folgekosten, darauf weist die Bezirksregierung ebenfalls bin, könne auch dadurch Genüge getan werden, dass die im Bürgerbegehren enthaltene Formulierung für den Bürgerentscheid (ich zitiere) „durch einen Hinweis auf die errechneten voraussichtlichen Folgekosten ersetzt wird." (Seite 5) Von einer eindeutigen Unzulässigkeit des Begehrens kann ich in dieser Stellungnahme, selbst vor dem Hintergrund, dass der RP schreibt, es spreche mehr für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, nichts erkennen. Die Crux bei der Diskussion um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, meine Damen und Herren von der CDU, Herr Bürgermeister, ist, dass Sie die Dinge selektiv wahrnehmen - und dabei den um Rat gefragten übergeordneten Behörden auf den Leim gehen. Dass das nordrhein-westfälische Innenministerium nur bedingt begeistert von der Möglichkeit von Bürgerbegehren ist, ist kein Geheimnis. Dass Landrat und Regierungspräsident offen- sichtlich in die gleiche Kerbe schlagen, überrascht denn doch etwas. So verlässt z.B. die Bezirksregierung die Ebene des Alltagspraktischen, wenn sie die Auffassung vertritt, das Bürgerbegehren könne nachträglich unzulässig geworden sein, weil die Stadtverwaltung nachträglich eine neue Kostenberechnung vorgelegt habe. (Wobei offen bleibt, ob die nach Auffassung des RP zuverlässiger ist als die alte.) Das nordrhein-westfälische Innenministerium legt dem Rat der Stadt Emsdetten nahe, den Kostendeckungsvorschlag für die Investitionskosten als ausreichend aber ausle- gungsbedürftig (Seite 10) zu bewerten und die für den Bürgerentscheid maßgebliche Frage so zu formulieren, wie dies auf Grund der Auslegung zu verstehen ist. Hinsichtlich eines Kostendeckungsvorschlags für die Folgekosten führt das Ministerium aus, er sei verzichtbar, wenn er aus der Sicht der Antragsteller keine Mehrkosten verursache. (Seite 11) Der Rat, so das Innenministerium, habe zu erwägen, ob aus der Sicht der Antragsteller keine Mehrkosten verursacht würden und ob die zu Grunde liegende Einschätzung plausibel begründet werde. Ist dies der Fall, so ist das Bürgerbegehren zulässig, allenfalls ist für den Bürgerentscheid durch Konkretisierung der Folgekosten eindeutige Klarheit zu schaffen. Und dies ist, so schon der Regierungspräsident, eine Aufgabe dieses Rates. Das bedeutet unter dem Strich: Die an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestehenden Zweifeln sind vorhanden, aber - wie die Juristen das formulieren würden - unbegründet. Insofern kommt auch weder der RP noch der Innenminister zu einer eindeutigen Stellungnahme. Wenn Sie darüber hinaus noch berücksichtigen, dass eine Bezifferung der Folgekosten in einem Bürgerbegehren plausibel, aber nicht richtig sein muss, wenn Sie berücksichtigen, dass sowohl die Ratsentscheidung vom 20.12.2001 wie auch das Bürgerbegehren aus dem Vorlauf einer langen Diskussion und einer öffentlichen Veranstaltung in Stroetmanns Fabrik hervorgegangen sind, gibt es eigentlich nur einen Schluss: das Bürgerbegehren ist zulässig. Alle drei Behörden, meine Damen und Herren, betonen, die alleinige Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens habe der Rat zu fallen. Nach der Ratssitzung am 20. Dezember 2001 waren gerade Sie äußerst zuversichtlich, dass ein Bürgerentscheid eindeutig zu Ihren Gunsten ausgehen und Ihrer Entscheidung folgen würde. Ich frage Sie: Warum hat Sie der Mut verlassen? Weshalb zögern Sie, Ihre Ratsentscheidung eindrucksvoll bestätigen zu lassen?
|
|
aus der EV vom 21.Mai 2002 "In seinem Artikel weist EV-Redakteur Erich Ortmeier dem Vorsitzenden der Kolpings- familie Andreas Dust nach, die Kolpingsfamilie in einem Brief falsch informiert zu haben. Dust behauptet in dem Brief, er habe nicht mit der Stadt Emsdetten über einen Kauf des Kolpinghauses vor dem 27. April verhandelt, ein entsprechender Artikel von Ortmeier sei völlig aus der Luft gegriffen. Klar ist durch die von Ortineier zitierten Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Beigeordneten, dass diese Aussagen von Dust unwahr sind. In dem Brief an die Mitglieder behauptet Dust auch, die Nachricht um den Kauf des Kolpinghauses sei im Interesse der Beteiligten des Bürgerbegehrens für den Erhalt der Käthe-Kollwitz-Schule "inszeniert" worden. Auch dies ist schlicht gelogen. Die Fraktionsvorsitzenden sind am 22. April (also fünf Tage vor dem Artikel in der EV) vom Bürgermeister und dem Beigeordneten über die Gespräche mit Dust informiert worden. Andreas Hoge machte während dieser Sitzung am 22. April deutlich, der Kolping habe ein Interesse am Kauf und der Sanierung des Kolping- hauses bekundet, weitere Verhandlungen würden folgen. In Presseveröffentlichungen haben sich die Beteiligten am Bürgerbegehren anschließend auf eine öffentliche Vorlage zur Ratssitzung am 6. Mai gestützt, in der dieses Interesse der Kolpingfamilie erneut angeführt wird, ohne dass jemand vom Kolping dem wider- sprochen hätte. Wenn ein Vorsitzender eines Vereins in einem Brief "seine" Mitglieder falsch und wissen- tlich unwahr informiert, ist das sicherlich eine interne Angelegenheit dieses Vereins, über die wir uns nicht äußern wollen. Gravierend wird die Angelegenheit aber dann, wenn hier gleichzeitig aus der Luft gegriffene Beschuldigungen gegen Dritte, hier gegen einen Zeitungsredakteur und die Fraktionsvorsitzenden von SPD, FDP und den Grünen erhoben werden. Das macht eine weitere Zusammenarbeit mit Dust, der auch für die CDU im Stadtrat sitzt, schwierig. Wir haben allerdings auch kein Interesse, die Angelegenheit hoch zu spielen. Wir möchten, dass die Verhandlungen mit dem Kolping weiter laufen, und wir hoffen, dass es zu einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Kolping, unter welchem Vorsitzenden auch immer, kommen wird." Ingeborg Krüper (FDP) Alfred Franke (Grüne) Dr. Thomas Kock (SPD) |
|
aus der EV vom 17. Mai 2002 „Drops ist noch nicht
gelutscht“ Auch
SPD-Fraktionschef Dr. Thomas Kock geht auf den Liebig-Leserbrief ein: „Ist das Bürgerbegehren
zum Erhalt der Käthe-KollwitzSchule auf Grund von Mängeln unzulässig?“
fragt der CDU-Vorsitzende Reinhard Liebig in einem Leserbrief. • eine für die Stadt
erheblich preisgünstigere Lösung als beim Ratsbeschluss im November bezüglich
der Interessen der Kolpingsfamilie möglich wird, Lassen sich diese Punkte nicht verwirklichen, werden, davon bin ich überzeugt, die Emsdettener Bürgerinnen und Bürger über eine Lösung im Bürgerentscheid abstimmen können. Der Drops ist noch lange nicht gelutscht, um es mit einem bekannten Sportreporter zu sagen. |
|
Aus der EV vom 8.Mai 2002 „Ziel ist eigentlich erreicht" Initiatoren des Bürgerbegehrens für Erhalt der „Käthe" mit bisherigem Erfolg sehr zufrieden EMSDETTEN • „Ohne das Bürgerbegehren hätten wir das alles nicht erreicht." SPD, Grüne und FDP im Rat sind sich absolut einig, dass das Gebäude der Käthe-Kollwitz-Realschule an der Lange Straße nach dem Auszug der Schule abgerissen worden wäre. Das Bürgerbegehren habe das verhindert, habe letztlich dazu beigetragen, dass nicht nur das Kolpinghaus dauerhaft erhalten bleibe. „Das Ziel des Bürgerbegehrens ist damit eigentlich schon erreicht", freuten sich dessen Initiatoren. Doch noch mehr sei jetzt erreicht worden, die Schule wolle ein Investor kaufen und über die Zukunft des Kolpinghauses gebe es ernsthafte Verhandlungen mit der Kolpingsfamilie. Wenn die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden könnten, freute sich Alfred Franke (Grüne), trage das zu einer Entlastung des Stadtsäckels bei, denn „wir sparen erhebliche Folgekosten ein". Bei allen Verhandlungen sollte aber auch an den Tanzsportclub Young & Old gedacht werden. Der benötige dringend neue Räumlichkeiten, weil er seine Arbeit sonst nicht fortsetzen könne. Er bat darum, doch mit dafür zu sorgen, dass der Verein eine neue Bleibe finde. Bürgermeister Georg Moenikes versprach, dass man behilflich sein wolle, eine Alternative für den Club zu finden. Ob das allerdings auf Kosten der Stadt geschehen kann, mochte Reinhard Liebig (CDU) jetzt noch nicht zusagen. „In diesem Jahr haben wir wegen fehlender Mittel den Schießfreunden nicht helfen können. Wir müssen abwarten, wie sich die Etatberatungen entwickeln", so der CDU-Ratsherr. Das Verhandlungsergebnis mit Investor bzw. Kolpingsfamilie soll dem Rat in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 16. Juli vorgestellt werden. - ero „Wir sind hoch zufrieden!" SPD, Grüne und FDP zu Verzicht auf Bürgerentscheid bereit / Bürgermeister hat sich bewegt EMSDETTEN •„Wir sind hoch zufrieden", fassen Ingeborg Krüper, Alfred Franke und Dr. Thomas Kock den derzeitigen Sachstand um das Bürgerbegehren Käthe-Kollwitz-Schule zusammen. „Die Stadtverwaltung hat mittlerweile anerkannt, dass mehr als 2400 Emsdettener Bürgerinnen und Bürger das Begehren unterstützen", so Ingeborg Krüper (FDP). Als Ergebnis habe sich die Stadtverwaltung mit dem Bürgermeister mittlerweile deutlich auf die Position des Bürgerbegehrens zu bewegt. Es sind insbesondere zwei Punkte, die nach Meinung der Unterstützer einen Bürgerentscheid hinfällig machen könnten: a 1. In der Kolpingfamilie gibt es zurzeit Überlegungen, das Kolpinghaus selbst zu übernehmen und die notwendige Renovierung des Gebäudes mit eigenen Mitteln durchzuführen. Diese Lösung käme die Stadt sehr viel preisgünstiger als der von der Ratsmehrheit im Dezember gefasste Beschluss. Auch entstünden der Stadt dann keine weiteren Folgekosten für das Gebäude. Die hohen finanziellen Auswirkungen waren nach Aussage von SPD, Grünen und FDP einer der wesentlichen Punkte, den Ratsbeschluss mit Hilfe des Bürgerbegehrens anzufechten ' a 2. Mittlerweile gibt es einen Interessenten, der das Schulgebäude kaufen und nutzen möchte. Das Gebäude würde stehen bleiben - eine der wichtigsten Forderungen des Bürgerbegehrens. Bei einem Verzicht auf den Bürgerentscheid, bei dem alle Bürgerinnen und Bürger Emsdettens abstimmen könnten, wäre es nach Meinung der Oppositionsfraktionen im Rat unerlässlich, dass sich die Ratsmehrheit bereit erklärt, für den Tanzsportclub Young & Old neue Räumlichkeiten zu finden. Dieser könnte bei einem Verkauf der Schule nicht mehr im Schulgebäude untergebracht werden. Daher müsse eine neue Lösung gefunden werden. „Diese neuen Punkte wären ohne das Bürgerbegehren nicht möglich gewesen", ist Alfred Franke (Grüne) überzeugt. „Die neue Lösung bedeutet erhebliche Einsparungen für die Stadt Emsdetten. Wo es noch weitere Wünsche der Vereine gibt, werden wir uns um Ergebnisse bemühen", verspricht Dr. Thomas Kock (SPD). Wichtig ist nicht nur für ihn, „dass in dieser Frage keine Ratsentscheidungen an den Interessen der Emsdettener Bevölkerung vorbeigetroffen werden." |
| Aus der EV vom 07.02.02 Listen wurden übergeben |
|
2360 Bürger
unterschrieben Bürgerbegehren |
Emsdetten - Die erste Hürde ist genommen. Insgesamt 2360 Bürger haben sich beim Bürgerbegehren in die Listen von SPD, Grünen und FDP eingetragen. Vertreter von SPD, Grünen und FDP überreichten gestern in Abwesenheit von Bürgermeister Georg Moenikes die Listen an den Ersten Beigeordneten Andreas Hoge. Jetzt wird die Verwaltung die Richtigkeit der Unterschriften prüfen. Am 18. März muss sich der Rat erneut mit dem Thema Erhalt von Käthe-Kollwitz-Schulgebäude oder Kolpinghaus beschäftigen. |
| Foto: Oberheim |
aus der Emsdettener Volkszeitung 02.02.02
|
„Abriss wäre eine Schande" |
|
|
SPD-,
Grüne- und FDP-Vertreter nahmen |
|
|
Die Schulbänke wurden "gedrückt", gleich- zeitig getestet. Der gute Zustand der natur- wissenschaftlichen Räume konnte einhellig gelobt werden. „Die bieten ganz neue Perspektiven für VHS-Kurse", meinte ein SPD-Vertreter. |
Emsdetten - "Hervorragende Bausubstanz. Der Abriss wäre eine Schande." Darin waren sich Vertreter von SPD, Grünen und FDP einig, als sie gemeinsam mit Rektor Theo Eßling am Mittwochabend die ehemaligen Räume der Käthe- Kollwitz-Schule durchstreiften. Aber auch Eßling ließ erst gar keine Zweifel daran aufkommen, als er betonte, „die Gebäude sind gut gepflegt und in Ordnung. Bei einem Abriss würden sicherlich höhere Werte zerstört, als erhalten bleiben könnten für eine Nutzung". |
|
Dabei sei vieles in den vergangenen Jahren bereits renoviert worden. Komplett sind die Schulgebäude mit Thermopane-Scheiben ausgestattet. Auch sei die Heizungsanlage ausreichend. „Die Gebäudeteile können separat beheizt werden", betonte der Rektor der Realschule, der gut eingerichtete naturwissenschaftliche Räume und eine Schulküche vorweisen kann. Dabei machten sich die Initiatoren des Volksbegehrens ein Bild davon, dass die Aus- stattung oft in Ordnung ist, der Zustand des Baukörpers - abgesehen vom ehemaligen Jugendheim - auffallend gut ist. „Es gibt weder feuchte Stellen, noch bauliche Mängel", sagte Eßling, der keine Zweifel daran ließ, das der Pavillon ebenso abgerissen werden muss wie der Gebäudeteil aus den 30er Jahren (gegenüber Bäckerei Schülter) . Das Hauptgebäude war Anfang der 50-er Jahre gebaut worden, der Turm der Schule Ende der 70-er. „Es wären in erster Linie kosmetische Arbeiten erforderlich", so Alfred Franke von der Grünen-Fraktion mit Blick auf das Mauerwerk. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Thomas Kock steckte nochmals das Ziel der drei Fraktionen ab, das Schulgebäude für die Interessen der Kolpingsfamilie, der Volkshochschule und des Tanzsportclubs „Young & Old" zu nutzen. Multifunktionale Räume sollen entstehen, zum Beispiel für eine Nutzung durch die „Schmetterlinge". Einig war sich die Runde am Mittwochabend, dass die Umbaukosten von 750 000 € nicht überschritten werden dürfen. „Hier müssen wir die Obergrenze ziehen. Teurer darf es nicht werden", so Dr. Thomas Kock. Notfalls müssten die Standards noch einmal überdacht werden. „Wenn es teure Wünsche gibt, können die nur über Eigenleistungen finanziert werden", ergänzte Alfred Franke. Die insgesamt sehr schlechte Finanzlage der Stadt lasse hier keinen weiteren Spiel- raum zu, führte die FDP-Fraktionsvorsitzende Ingeborg Krüper aus. Gerade deshalb lehne man ja auch die viel kostspieligere Lösung, den Umbau des Kolpinghauses, ab. Für den Umbau der Käthe-Kollwitz-Schule werden die drei Fraktionen gemeinsam mit weiteren Bürgern am Samstagmorgen noch einmal auf dem Brink Unterschriften sammeln. „Ein solches intaktes Schulgebäude kann man nicht einfach abreißen", so abschließend der gemeinsame Tenor. – ras |
|
siehe auch Mitgliederversammlung vom 28.01.02